Allgemeine Bedingungen
Grundversorgung und Ersatzversorgung nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Die Preise und Bedingungen der Grundversorgung nach § 36 EnWG sowie der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG (ENERGIE) für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas entsprechen den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der ENERGIE für die Allgemeine Versorgung von Tarifkunden mit Erdgas.
Haushaltskunden sind laut § 3 Nr. 22 des EnWG „Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen".
Anpassung von Tarifkundenverträgen
Am 08.11.2006 ist die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Kraft getreten. Die bis dahin geltende „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden" (AVBGasV) vom 21.06.1979 ist außer Kraft gesetzt.
Nach § 23 GasGVV in Verbindung mit § 115 Abs. 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz ist anstelle der AVBGasV ab 17.02.2007 die GasGVV Bestandteil der bestehenden, vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden. Die GasGVV gilt seit Inkrafttreten per Gesetz und ist in unseren Geschäftsräumen erhältlich bzw. kann hier abgerufen werden.



