Grund- und Ersatzversorgung
Jeder Haushalt hat Anspruch auf Energielieferung – die sogenannte Grundversorgung. Mit der Grundversorgung von Gas ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen betreut, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert. Hier bei uns also die ENERGIE. Die Grundversorgung stellt sicher, dass Haushalte stets mit Gas versorgt werden – eine Unterbrechung der Versorgung ist daher ausgeschlossen. Die Grundversorgung kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Die Kunden in der Grundversorgung werden nach den Allgemeinen Preisen abgerechnet.
Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung beinhalten in der Regel höhere Preise. Aus diesem Grund empfehlen wir allen grundversorgten Kunden, mit uns einen Sondervertrag abzuschließen um so die günstigeren Konditionen zu erhalten.
Allgemeine Preise für die Grundversorgung ab 1. Oktober 2011



