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Netz

 

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

 

Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Energiebelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.

 

Im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung stellt die Energieversorgung Lohr-Karlstadt und GmbH & Co. KG ihre Netze jedem Netzkunden diskriminierungsfrei zur Verfügung.

 

Auf diesen Internetseiten finden Sie wesentliche Informationen zum Netz, Energietransport und unseren Netzdienstleistungen für die Bereiche Strom und Erdgas und für das Stromnetz der Versorgungsbetriebe Zellingen.


 
 

Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG
Zum Helfenstein 4
97753 Karlstadt
Telefon: 09353 7901-0


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