Grundversorger


Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.

Feststellung des Grundversorgers:

Im Netzgebiet der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG wurde als Grundversorger festgestellt:

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.

vombisGrundversorger

01.01.2007

31.12.2009

Energieversorgung Lohr-Karlstadt
und Umgebung GmbH & Co. KG
(Vertriebsabteilung)


01.01.2010


31.12.2012
Energieversorgung Lohr-Karlstadt
und Umgebung GmbH & Co. KG
(Vertriebsabteilung)

01.01.2013

31.12.2015

Energieversorgung Lohr-Karlstadt
und Umgebung GmbH & Co. KG
(Vertriebsabteilung)

Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)