Grundversorger
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers:
Im Netzgebiet der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG wurde als Grundversorger festgestellt:
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.
| vom | bis | Grundversorger |
01.01.2007 | 31.12.2009 | Energieversorgung Lohr-Karlstadt |
| 31.12.2012 | Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG (Vertriebsabteilung) |
01.01.2013 | 31.12.2015 | Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG (Vertriebsabteilung) |
