Allgemeine Bedingungen

Grundversorgung  und Ersatzversorgung nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Die Preise und Bedingungen der Grundversorgung nach § 36 EnWG sowie der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG (ENERGIE) für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität, entsprechen den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der ENERGIE für die allgemeine Versorgung von Tarifkunden mit Elektrizität.

 
Haushaltskunden sind laut § 3 Nr. 22 des EnWG „Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen."

 
Allgemeine Bedingungen (AVBEItV) mit ergänzenden Bedingungen Strom GVV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 21. Juni 1979 (pdf)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 26.10.2006 (pdf)