Jeder hat einen Anspruch auf die ENERGIE.
Jeder Haushalt hat Anspruch auf Energielieferung – die sogenannte Grundversorgung. Mit der Grundversorgung von Strom ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen betreut, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert. Die Grundversorgung stellt sicher, dass Haushalte stets mit Strom versorgt werden – eine Unterbrechung der Versorgung ist so ausgeschlossen. Die Grundversorgung kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Die Kunden in der Grundversorgung werden nach den Allgemeinen Preisen abgerechnet.
Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung beinhalten in der Regel höhere Preise. Aus diesem Grund empfehlen wir allen grundversorgten Kunden, mit uns einen Sondervertrag abzuschließen und so die günstigeren Konditionen zu erhalten.



